H.-J. und A.-C. Doll GbR
Hauptstraße 34
76889 Gleiszellen-Gleishorbach
(nachfolgend „Vermieter“)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen („Gaby“ und „Zum Winzer“) zur Beherbergung sowie die mietweise Überlassung des „Gastraums“ zur Durchführung von Veranstaltungen sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags (Buchungsbestätigung) des Gastes/Mieters durch den Vermieter zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder über das integrierte Buchungssystem (z.B. feratel) erfolgen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Zahlung des Mietpreises ist, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt fällig:
Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls fallen folgende Stornogebühren an:
Bei Stornierung der Anmietung des Gastraums gelten folgende Staffelungen:
Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei sonstigen Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Vermieters unter Beachtung der DSGVO und des Meldegesetzes (§ 30 BMG).
Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters. Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Bei Verträgen über die Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken sowie über die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen zu einem bestimmten Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Stand: 19.06.2026
